Richtwert und Richtwertmiete – Was? Wie hoch? Warum?

Richwert - Richwertmiete

Mit 1. April 2019 wird der Richtwert für Mietwohnungen in Österreich angehoben. Wie hoch sind die aktuellen Richtwerte in den einzelnen Bundesländern? Was ist der Richtwert eigentlich? Und was versteht man unter Richtwertmiete? 

Die Richtwertmiete setzt sich aus dem Richtwert sowie den Zuschlägen und Abschlägen zusammen:

Richwertmiete = Richtwert minus Abschläge bzw. plus Zuschläge

 

Richwertmiete – wann kommt sie zum Tragen?

 

Der entscheidende Punkt ist, ob das Mietobjekt in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fällt. Sollte es nur teilweise oder gar nicht unter das Mietrechtsgesetz fallen, gilt der zwischen Vermieter und Mieter ausgemachte Mietzins.

Altbauwohnungen in Zinshäusern, die vor dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurden, fallen in der Regel in den Vollanwendungsbereich.

Nicht-geförderte Neubauwohnungen und Neubauwohnungen, die im Eigentum stehen, unterliegen zumeist dem Teilanwendungsbereich.


 

Unter welchen Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes Ihre Wohnung fällt, können Sie hier nachlesen:

Mietrechtsgesetz


 

Wie wird der Richtwertmiete festgelegt?

 

Die Richwertmiete ist die Miete, die maximal pro Quadratmeter und Monat vom Vermieter eingehoben werden darf.

Orientieren tut sie sich am sogenannten Richtwert, der im Zweijahres-Rhythmus für jedes Bundesland vom Justiz-Ministerium per Verordnung kundgetan wird.

 

Wie beeinflusst die Ausstattungskategorie den Richtwert?

 

Wohnungen werden in Ausstattungskategorien A, B oder C unterteilt:

Ausstattungskategorie A

  • Brauchbarer Zustand
  • Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, WC, Badezimmer oder Badenische in zeitgemäßen Standard
  • Nutzfläche: mindestens 30 Quadratmeter
  • Gemeinsame Wärmeversorgungsanlage oder Etagenheizung oder gleichwertige stationäre Heizung
  • Warmwasseraufbereitung

Ausstattungskategorie B

  • Brauchbarer Zustand
  • Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, WC, Badezimmer oder Badenische in zeitgemäßen Standard

Ausstattungskategorie C

  • Brauchbarer Zustand
  • Wasserentnahmestelle und WC im Inneren

(Quelle: wien.at)

 

Je nach Kategorie können Abschläge auf den Richtwert zum Tragen kommen:

  • 25% Abschlag vom Richtwert werden bei Wohnungen mit Ausstattungskategorie B vorgenommen.
  • 50% Abschlag vom Richtwert werden bei Wohnungen mit Ausstattungskategorie C vorgenommen.
  • Wenn ein Mietvertrag befristet ist werden noch mal 25% vom Richtwert abgezogen.

 

Welche Faktoren beeinflußen den Richtwert noch?

 

Zu- oder Abschläge können den Richtwert konkret für eine Wohnung verändern. Folgende Faktoren beeinflussen den Richtwert:

  • Bundesland
  • Stockwerkslage – mit oder ohne Lift
  • Kellerabteil – vorhanden oder nicht
  • Lärmbelastung – gering oder stark
  • Lichtdurchflutung der Wohnung
  • Terrasse oder Balkon – vorhanden oder nicht
  • Grünanlage – mitbenützbar
  • Waschmaschinenanschluss – vorhanden oder nicht
  • Gegensprechanlage – vorhanden oder nicht

(Dies ist eine Auswahl von Faktoren, die den Richtwert beinflussen können.)

 

Hauptmiete oder Richtwertmiete?

 

Die zwischen Vermieter und Mieter vereinbarte Hauptmiete darf nicht über der Richtwertmiete liegen. Sollte dies passieren, darf der Mieter um Senkung ansuchen und den überschüssigen Mietzins zurückfordern – auch rückwirkend:

  • Bei unbefristeten Mietverträgen muss diese Senkung innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Mietvertrages geltend gemacht werden! Geschieht dies nicht innerhalb der Frist, bleibt der vereinbarte Hauptmietzins geltend.
  • Bei befristeten Mietverträgen kann rückwirkend für die komplette Vertragsdauer um eine Senkung angesucht werden.

 

Wie hoch sind die Richtwerte in Österreich ab 1. April 2019?

 

Bundesland Richtwert (in Euro/m²)
Burgenland 5,30 €
Kärnten 6,80 €
Niederösterreich 5,96 €
Oberösterreich 6,29 €
Salzburg 8,03 €
Steiermark 8,02 €
Tirol 7,09 €
Vorarlberg 8,92 €
Wien 5,81 €

Die neuen Richtwerte werden mit 1. April 2019 mietrechtlich wirksam. Neue Mietverträge können auf dieser Basis ab 1. April abgeschlossen werden. Bestehende Richtwertmietverträge können bei entsprechenden Wertsicherungsvereinbarungen ab Mai 2019 angehoben werden.

(entnommen aus: www.hausbesitzer.at)


Hinweis: Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Blogbeitrag lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt.


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