Mietvertragsgebühr endgültig abgeschafft

Mietvertragsgebühr endgültig abgeschafft

Die Mietvertragsgebühr ist endgültig Geschichte. Nachdem das Gesetz den Nationalrat passiert hat, wurde es auch vom Bundesrat beschlossen. Doch wer profitiert davon?

 

Schwarz auf weiß wurde die Abschaffung der Mietvertragsgebühr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Doch gelten tut diese nur für Wohnräume – nicht für Gewerbeimmobilien. Dort ist die Gebühr weiterhin zu entrichten.

 

Welche Bereiche fallen unter die Kategorie Wohnraum?

 

Wohnräume sind Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienlich sind. Darunter fallen auch mitvermietete Nebenräume, wie Dachboden, Kellerabteil, Abstellplatz oder Garten – sofern der Wohnzweck dominiert gegenüber einer anderen Nutzung.

Der Wohnzweck dominiert dann, wenn die Fläche der Nutzung zum Wohnzweck die Fläche der anderen Nutzung überragt.

 

Wie hoch ist die durchschnittliche Ersparnis?

 

Bislang wurde vom Finanzamt bei Abschluss eines auf drei Jahre oder länger abgeschlossenen befristeten Mietvertrages eine Mietvertragsgebühr von 1% der dreifachen Jahresbruttomiete eingehoben. Die Jahrebruttomiete beinhaltet die Miete, die Betriebskosten und die Mehrwertsteuer.

 

Am Beispiel einer unbefristeten Wohnungsmiete von 700,- Euro im Monat liegt die Höhe der ersparten Mietvertragsgebühr somit bei:

 

252,- Euro

 

Geld, das Sie nun besser in die Ausstattung Ihres neuen Heims investieren können.

 

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Credit: victor zastol'skiy / Fotolia

 

 

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